Die Sektion Bauwesen der GKRL gibt im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Baugenehmigung eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Sinne des Artikels 76 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 ab. Die Sektion Bauwesen der GKRL gibt auch die Stellungnahmen zu Maßnahmen ab, für welche Stellungnahmen/Gutachten der GKRL oder der Gemeindebaukommission von anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehen sind. Zudem gibt sie eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab. Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.